INSTITUT WT&LR
Vereinsstatuten
Ganz nach dem Motto «In love with live and nature” verschrieb sich das junge Institut der Erforschung neuer Möglichkeiten des Lebens und Wohnens. Ökologisch, ökonomisch, natürlich. CO₂-freier Wohn- und Lebensraum für unsere Nachkommen, mit nachhaltigen Produkten. Wohn(T)raum – Forschungs- und Bildungsinstitut für Wohnkultur und Lebensraum – als Non-Profit-Organisation gegründet im Jahr 2021 durch den Gründer und ehrenamtlich tätigen Präsidenten Geri S a v i n i. Begonnen als gelernter Maurer und Naturstein-Fachmann, verbrachte er viele Jahre im In- und Ausland in Spanien, in den Niederlanden, in der Schweiz, in Deutschland, Ungarn, Italien und zuletzt in Südamerika in Paraguay. So entstanden in mehr als 4 Jahrzehnten vielfältigste Kenntnisse und Erfahrungen zu Bauweisen, Techniken und Materialien.
Vereinsstatuten
Die verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen wie Männer gleichermaßen.
- 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen:
Wohn(T)raum – Forschungs- und Bildungsinstitut für WohnKultur und LebensRaum. Der Verein hat seinen Sitz in
Kirchschlag bei Linz, Österreich
(2) Seine Tätigkeit erstreckt sich auf Österreich und kann bei Bedarf zu den genannten Zwecken seine Tätigkeit auf
beliebige andere Länder ausdehnen.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
- 2: Zweck
Die gemeinnützige Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat folgenden ideellen Zweck:
Sinn und Zweck der ideellen und gemeinnützigen Tätigkeit sind die Erforschung und Förderung von WohnKultur und
LebensRaum sowie die Förderung, Unterstützung und Erschaffung grundsätzlich aller dafür erforderlichen Umstände
und Voraussetzungen.
(1) Die Forschungsergebnisse sollen allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
(2) Der Verein informiert seine Mitglieder zu relevanten Themen des Vereinszwecks.
(3) Er bietet Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützt deren Bildung in allen Belangen des Vereinszwecks.
- 3: Mittel, Werte und Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszweckes
Als ideelle Mittel dienen:
(1) die Umsetzung von Kooperation mit Menschen und Mitgliedern in und mit verschiedenen Sozialgemeinschaften, Organisationen und Verbänden und sonstigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen,
(2) die Entwicklung, Gestaltung, Durchführung und Begleitung von Forschungs- und Bildungsprojekten,
(3) die internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten, Fachkundigen und Interessierten,
(4) Forschungs- und Bildungsreisen in den Zweckthemen,
(5) die Weitergabe von Wissen und Erfahrungen,
(6) die Umsetzung und Entwicklung von Forschungsprojekten,
(7) Versammlungen, Vereinstreffen und Besprechungen zur Koordinierung von Vereinsinteressen, zur Information
und zur Werbung von Mitgliedern,
(8) Versammlungen und Besprechungen aller Art zur Koordinierung von Vereinsinteressen, Abhaltung von Vereinstreffen und Veranstaltungen zur Werbung von Mitgliedern
(9) Teilnahme an Veranstaltungen und Messen,
(10) Schaffung von Voraussetzungen für die Ausübung des Vereinszweckes,
(11) Öffentlichkeitstätigkeiten und Mitwirkung bei öffentlichen Anlässen,
(12) Gestaltung von Informations- und Werbeträgern aller Art wie Websites, Herausgabe von Mitteilungsblättern,
Verbandszeitschriften, Publikationen, Newslettern sowie allem, was möglich und geeignet ist, den Vereinszweck zu fördern
(13) Vorträge, Versammlungen, Diskussionsabende, Seminare, Workshops, Tagungen, Webinare und ähnliches
(14) sowie grundsätzlich alle dem Vereinszweck dienenden Mittel und Optionen.
Als materielle und finanzielle Mittel dienen:
(1) Mitgliedsbeiträge
(2) Aufnahmebeiträge
(3) Erlöse aus Veranstaltungen, Sammlungen und ähnlichem
(4) Forschungszuschüsse
(5) öffentliche Zuschüsse
(6) Erlöse aus Forschungs- und Bildungsprojekten
(7) Förderungen zu Bildung-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(8) Verwertungen
(9) Eigentum und Besitz von Immobilien und Grundstücken
(10) Erträge der Einrichtungen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Zweckerfüllung
Seite 2 von 5
(11) Spenden, Subventionen, freiwillige Beiträge, Förder- und Unterstützungsbeiträge
(12) Einnahmen aus Kooperationen
(13) Andere Zuwendungen wie Sponsoring, Fundraising, Vermächtnisse, Kostenbeteiligungen und Umlagen im Rahmen der Zweckaktivitäten des Vereines, projektbezogen als auch durch Vereinbarungen mit Partnern, durch
Erfüllungsgehilfen (Betriebsgesellschaft).
(14) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO und ist
nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet. Es gilt in den gesamten Vereinsstatuten, dass alle Aktivitäten und Einnahmen im Sinne der Erzielung und des Erhalts des Gemeinnützigkeitsstatus nach §§ 34 ff BAO auszulegen und einzuhalten sind. Etwaige – in gesonderter Gebarung geführten – wirtschaftlichen Betätigungen
dürfen ausschließlich dem Vereinszweck und damit der Förderung gemeinnütziger Ziele dienen. Ein im Sinne
der abgaberechtlichen Vorschriften begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb kann aufgrund eines Bescheides der zuständigen Abgabenbehörde betrieben oder andernfalls über gesonderte Körperschaften mit eigener
Rechtspersönlichkeit durchgeführt werden. Vorhandene Überschüsse werden zur Förderung der Vereinszwecke ausgegeben, sofern nicht Rücklagen gebildet werden.
- 4: Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene mit einer vollen Beteiligung an der Vereinstätigkeit.
(3) Außerordentliche Mitglieder unterteilen sich in Fördermitglieder und Ehrenmitglieder.
- Die Fördermitglieder sind Förderer des Vereins ohne Wahlrecht in der Mitgliederversammlung
- Die Ehrenmitglieder des Vereins haben keine Beitragspflicht und kein Wahlrecht.
(4) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich besonders um den Verein oder die Ziele des Vereins verdient
gemacht haben, vom/n dem/der Präsident/in durch Beschluss verliehen werden.
- 5: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Eine Mitgliedschaft im Verein ist für jeden physischen Menschen, sowie für juristische Personen und rechtsfähige
Personengesellschaften möglich.
(2) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme von ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern entscheidet der Präsident.
(3) Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- 6: Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss und bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Mitgliedsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres; der Austritt ist jederzeit mit
Ablauf des Mitgliedsjahres möglich und hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen.
(3) Der Ausschluss durch einstimmigen Präsidiumsbeschluss ist nur möglich, wenn das auszuschließende Mitglied
durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder gefährdet.
(4) Bei einem Beitragsrückstand von mindestens 2 Monaten ist der Verein berechtigt die Mitgliedschaft zu beenden.
(5) Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ansprüche aus
dem Mitgliedschaftsverhältnis enden damit unbeschadet der Ansprüche des Vereins auf bereits bestehende Forderungen. Die Kündigung erfolgt in Textform oder wird formlos bei einem Präsidiumsmitglied erklärt.
(6) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Punkt 3 genannten Gründen vom Präsidium beschlossen werden.
- 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Rechte:
- Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des
Vereins zu beanspruchen. Eintrittsgelder für diverse Veranstaltungen sind gemäss Beschlüssen zu entrichten.
- Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur ordentlichen
Mitgliedern zu.
- Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Präsidium die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
- Mindestens 1/10 der Mitglieder kann vom Präsidium die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
- 1Preise
- Maßgeblich sind die bei Bestellung jeweils geltenden Konditionen und Preise
- Verkaufspreise gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als Festpreise. Sie gelten frei Verladen ab Werk (EXW) zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Verpackungskosten (gilt nur für Geschäftskunden, Endkundenpreise sind immer inkl. MwSt.).
- Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als ein Monat und treten nach diesem Zeitraum durch von uns nicht beeinflussbare Preiserhöhungen im Umfang von insgesamt mehr als 10 % ein, insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen, sind wir berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Der direkt vor der Lieferung auf das Geschäftskonto gutgeschrieben wurde. Wir werden hierbei die berechtigten Interessen des Käufers, speziell im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berücksichtigen. Die preis ändernden Faktoren werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Ist der Käufer ein Verbraucher und ist ihm die Preiserhöhung unzumutbar, hat er ein außerordentliches Recht zum Vertragsrücktritt.
- 3 Lieferung und Gefahrübergang
- Versenden wir die Ware zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen mit dem Versand beauftragten Person übergeben haben. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen, wir die Kosten des Versands übernehmen oder ihn selbst durchführen. Führen wir den Transport selbst durch, haften wir für Verschlechterung und Untergang der Sache nur bei Fahrlässigkeit. Liegt die Ware zur Abholung bereit, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über. Ist der Käufer ein Verbraucher und kauft er eine bewegliche Sache, gelten die Regelungen in S. 1 – 3 nur dann, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat und wir dem Käufer diese Person nicht zuvor benannt haben.
- f) Mängelrechte bestehen nicht
- bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung (beispielsweise abweichend von der Betriebsanleitung), unsachgemäßer Lagerung, oder Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
- bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
Wir haften nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass der Käufer eine von den Vorgaben von uns abweichende Verarbeitung oder Wahl des Materials verlangt.
- g) Der Verkäufer kann im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs nach seiner Wahl innerhalb von 10 Tagen nach Rückerhalt der Ware nachbessern oder nachliefern. Das Recht des Käufers, nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt davon unberührt.
- Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei unbegründeter, vom Käufer zu vertretener Inanspruchnahme des Verkäufers auf Gewährleistungsrechte, sei es, dass kein Mangel besteht oder der Mangel keine Ansprüche nach sich zieht, hat der Käufer sämtliche daraus uns entstandenen Kosten, z. B. zur Untersuchung der gerügten Ware, zu erstatten.
- Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. Im Übrigen beschränkt sich der Lieferantenregress des Käufers, wenn er dem Grunde nach besteht, auf Erstattung tatsächlich angefallener Aufwände in Höhe von bis zu 500 Euro gegen Nachweis. Der Nachweis eines höheren Schadens steht dem Käufer frei.
- Die von der Wohntraum & Lebensraum gelieferten Waren sind ausschließlich für den Vertrieb innerhalb der EU bestimmt. Lieferungen in Länder außerhalb der EU dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Wohntraum & Lebensraum erfolge
- ame Wohn(T)raum – Forschungs- und Bildungsinstitut für WohnKultur und LebensRaum
- ZVR-Zahl 1464063985
- 4202Kirchschlag bei Linz
- Durstbergweg 5/8
- Telefon:+43650 25 60 515
E-Mail: verein@institut-wohntraum-lebensraum.org
Weseite: https://institut-wohntraum-lebensraum.org/mitglieder-login/